Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Innenhof des Biologicums am Weinbergcampus in Halle

Dokumente

Prüfungstermine Biologie
Pruefungstermine.pdf (455,6 KB)  vom 08.04.2024

Handreichung Prüfungen
Handreichung Pruefungen 2022-11-22.pdf (68,8 KB)  vom 22.11.2022

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Informationen zu Prüfungen

“If I really want to improve my situation, I can work on the one thing over which I have control - myself.”

― Stephen R. Covey

In jedem Semester versuchen die Prüfungsämter und die Prüfer/innen, die Prüfungstermine möglichst langfristig (wochen- und monatelang) und kollisionsfrei zu planen, was v.a. unter Berücksichtigung der Import- und Exportmodule sowie der Zweitstudienfächer und Praktika unter dem möglichen Raumangebot der Universität nicht einfach ist und nicht immer gelingt (erst recht nicht für verschiedene Semester, d.h. 1.+3. bzw. 2.+4.).
Für jede Prüfung werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten, so dass Sie wählen können (und ggf. auch müssen).

§ 14 RStPO (Bachelor/Master):
(8) Nicht bestandene Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen können zweimal wiederholt werden; bestandene Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen können nicht wiederholt werden. Das Abschlussmodul Bachelorarbeit bzw. das Abschlussmodul Masterarbeit darf nur einmal wiederholt werden.

Prüfungstermine und Fristenberechnung

Bitte denken Sie daran, sich innerhalb des Anmeldezeitraums (s. LöPo) in jedem Semester immer für die neuesten Modulversionen anzumelden, da Prüfungstermine nur in diesen angekündigt und zur Anmeldung freigeschaltet werden.

Neue Prüfungstermine werden so zeitig wie möglich bekanntgegeben und die Anmeldefristen so kulant wie möglich gehandhabt (s. "Prüfungstermine" - verbindlich sind die Angaben im Löwenportal und die Fristenberechnungen aus den StPO: "i.d.R. mindestens jedoch fünf Wochen vor der Modulleistung ... bekannt gegeben"), um die Beeinträchtigungen für Sie so gering wie möglich zu halten.
Drittversuche müssen nach wie vor über die Prüfungsämter angemeldet werden.

Entsprechend der Handreichung zur Fristenberechnung endet die Anmelde- bzw. Widerrufsfrist 14 bzw. 7 Tage vor dem Prüfungstag, ohne dass dieser mitzählt - es sei denn, das Fristende fällt auf einen Sonn- oder Feiertag, denn dann kommt es zur Verschiebung auf den nächsten Werktag.

Widerrufsfristen entsprechend der "Corona-Satzung" (zum 31.03.2023 ausgelaufen):

https://www.uni-halle.de/coronavirus/faqstudierende/?lang=de#anchor3293280

Keine Prüfungsanmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der organisatorischen Schwierigkeiten bei Präsenzprüfungen (Hygienekonzepte) bzw. der technischen Umsetzung von online-Prüfungen (mit Hilfe des LLZ elektronisch) eine Prüfungsanmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist (und dementsprechend eine Prüfungsteilnahme) nicht möglich ist. Die Anmelde- und Widerrufsfristen sind jedoch so angelegt, dass sie keine terminlichen Schwierigkeiten darstellen sollten.

Zudem heißt es in der RStPO § 15:
Die Anmeldung zu den Modulleistungen ... hat über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem, in besonderen Ausnahmefällen über das zuständige Prüfungsamt spätestens zwei Wochen vor der Leistung zu erfolgen ...

"Ich war im Urlaub" oder "Ich hab's vergessen" sind keine "besonderen Ausnahmefälle" und selbst dann hätte "spätestens zwei Wochen vor der Leistung" gegolten.

Prüfungsanmeldungen und -widerruf ("Rücktritt")

Die Frist zur Anmeldung zu Modul(teil)leistungen beträgt entsprechend RStPO zwei Wochen, die Frist zum Widerruf der Anmeldung eine Woche. Bei der Fristberechnung wird der Tag der Prüfungsleistung nicht mitgerechnet. Der Widerruf hat entsprechend der RStPOBM bzw. RStPOLS über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem, in besonderen Ausnahmefällen über das zuständige Prüfungsamt zu erfolgen.
Anmeldungen zur zweiten Wiederholungsprüfung (dritter Versuch) können nicht durch Sie selbst übers Löwenportal erfolgen, sondern müssen persönlich im Prüfungsamt vorgenommen werden - s. LöPo: "Die Anmeldung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist online nicht möglich und muss grundsätzlich im Prüfungsamt erfolgen." (Belehrung/Hinweise mit Unterschrift). Das auszufüllende Formular kann alternativ auch im Bereich "Formulare" heruntergeladen werden (stellen Sie bei Zusendung sicher, dass der Antrag im Original VOR Ende der Anmeldefrist im Prüfungsamt eingegangen ist).

Da Prüfungsanmeldungen angeblich "verschwinden" oder Studierende ohne ihr Zutun von Prüfungen wieder abgemeldet werden, wird empfohlen, die Anmeldung auszudrucken (PDF) oder einen Screenshot zu speichern, um die Anmeldung ggf. nachweisen zu können (s. LöPO. "Nachweis Modul- und Prüfungsanmeldungen für alle modularisierten Studiengänge: Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich die Übersicht Ihrer Modul- und Prüfungsanmeldungen für Ihre Unterlagen zu sichern. Das entsprechende PDF-Dokument finden Sie auf der Seite „Angemeldete Module und zugehörige Prüfungen“ im unteren Bereich.")

Die Löwen-App ist zum Nachgucken ganz schön, Modul- und Prüfungsanmeldungen sollten Sie aufgrund der zahlreichen Probleme jedoch darüber nicht tätigen. Siehe Nutzungsbedingungen (https://www.itz.uni-halle.de/dienstleistungen/loewenapp/): „Alle dargebotenen Informationen innerhalb der App erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.“
Rückfragen zur App bzw. Anzeigen (bzw. Nicht-Anzeigen) von Leistungen, Anmeldungen etc. bitte an , nicht ans Prüfungsamt. Verbindlich sind die Angaben im Löwenportal, nicht in der App!

Mündliche Prüfungen

Für die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen benötigen Sie neben der Anmeldung im Löwenportal auch noch einen konkreten Termin. Termine werden von den Prüfer/innen direkt vergeben oder Sie werden über das Verfahren informiert.
Die Widerrufsfrist kann nur "tagesaktuell" berechnet werden, da sie im Löwenportal nur für den ersten Prüfungstag eingestellt werden kann, d.h. Sie müssten sich dann ggf. im Prüfungsamt melden.

Sollten Sie von einem bereits an Sie vergebenen Prüfungstermin zurücktreten (wollen), so gebieten es der Anstand und die Fairness, dass Sie auch die Prüfer/innen informieren, damit sie nicht vergebens auf Sie warten und ggf. auch den Termin an andere Interessent/innen vergeben können.

Antrag auf Prüfungsrücktritt (bspw. wegen Krankheit)

Gemäß RStPO wird die Anmeldung zu Modul(teil)leistungen wirksam, sofern die Studentin bzw. der Student die Anmeldung nicht innerhalb der angegebenen Frist widerrufen hat. Eine Modul(teil)leistung gilt als nicht bestanden, wenn der Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt wird.

Ein Antrag auf Prüfungsrücktritt entsprechend RStPO ("Krankschreibung") ist grundsätzlich vor dem Prüfungstermin zu stellen (Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich zu melden, wenn Sie Kenntnis davon erlangen, dass Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können) und umgehend zu belegen ("Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem zuständigen Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden."), sonst gilt Obiges.

Die Prüflinge müssen ggf. die Prüfungsunfähigkeit nachweisen. Dazu muss u.U. ein privatärztliches Attest eingeholt werden, das eine konkrete Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung (nicht notwendigerweise die Diagnose - der ICD-10-Code auf einer AU, die im Original unterschrieben sein muss, sollte unkenntlich gemacht werden) beinhaltet. Nur so können Prüflinge die Aufgabe erfüllen, das Prüfungsamt in die Lage zu versetzen, aufgrund der vorgelegten Atteste über die Prüfungsunfähigkeit entscheiden zu können (darüber entscheidet nicht der Arzt!).
(Hinweis: Prüfungsangst und Prüfungsstress gehören im Allgemeinen zum persönlichkeitsimmanenten Risikobereich der Prüflinge, es sei denn, dass sie den Grad einer psychischen Erkrankung erreichen).

Das entsprechende Formular ist unter https://www.biologie.uni-halle.de/studium/generelle_info/form/ abrufbar. Die Dokumente sind im Original vorzulegen (s. RStPO), können aber vorab als elektronische Kopie zur Information geschickt werden (student.uni-halle-E-Mail-Adresse verwenden).
Hinweis: Ein Scan ist kein Original - versuchen Sie ggf. mal mit einem gescannten 50 EUR-Schein im Laden zu bezahlen ...
Bitte vermerken Sie die entsprechende Prüfung und Ihre Matrikelnummer!

Aktueller Hinweis (17.02.23):
Eine AU-Bescheinigung ist i.d.R. nicht ausreichend, da diese keine Angaben zur krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit enthält ("Das Prüfungsamt entscheidet über das Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit auf Grundlage einer ärztlichen Bescheinigung.").
Rückwirkende Krankschreibungen können i.d.R. nicht anerkannt werden.
Eine verspätete Meldung ("unverzüglich" - s.o. - heißt "ohne schuldhaftes Zögern") kann i.d.R. nicht akzeptiert werden, ebensowenig ein verspätetes Einreichen der Unterlagen (i.d.R. 3 Tage).

Lehramtsstudierende Biologie reichen die Unterlagen bitte im Prüfungsamt des Instituts für Biologie ein, nicht im ZLB.

(Hinweis: Während der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten ist die AU-Bescheinigung ausreichend, da es hier nicht um eine Prüfungsunfähigkeit geht.)

Prüfungsan- und -abmeldungen sowie Auskünfte zu Prüfungsergebnissen

Zur beiderseitigen rechtlichen Absicherung werden Prüfungsan- und Prüfungsabmeldungen grundsätzlich nur bei persönlichem Erscheinen, mit Vollmacht oder - nach Absprache und in berechtigten Ausnahmefällen - über die student.uni-halle-E-Mail-Adresse vorgenommen.

Auch Auskünfte zu Prüfungsergebnissen oder zum persönlichen Studienverlauf werden ebenso nicht telefonisch, an Freunde oder Eltern oder an "gaensebluemchen @ hotmail" erteilt.
Sie sind Studierende der Martin-Luther-Universität, so dass Sie dementsprechend Ihre student.uni-halle.de-E-Mail-Adresse verwenden, auch keine "ipk", "ipb", "idiv" oder "...schule..."

Sollten Sie über StudIP schreiben, setzen Sie bitte links unter „Optionen“ das Häkchen für "Nachricht als E-Mail versenden", damit die E-Mail nicht in StudIP hängenbleibt.

Bitte vermerken Sie Ihre Matrikelnummer und die Prüfung, von der Sie mit der Krankschreibung zurücktreten wollen, zum eindeutigen Zuordnen bzw. Eintragen. Die Dokumente sind im Original vorzulegen.

Anmeldung zum Drittversuch (2. Wiederholungsprüfung)

Die Anmeldung zum Drittversuch (2. Wiederholungsprüfung) kann wie beschrieben nicht selbst im LöPo vorgenommen werden. Diese muss beim Prüfungsamt erfolgen, da Sie mit Ihrer Unterschrift die Belehrung über die Konsequenzen des Nicht-Bestehens bestätigen müssen.
Sie können dafür auch das Formular von der Homepage verwenden und dieses (rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der Anmeldefrist!) ausgefüllt und unterschrieben (selbstredend im Original) ins Prüfungsamt senden (es zählt nicht der Poststempel, sondern der Posteingang hier im Prüfungsamt) oder hier einwerfen oder abgeben.

Klausureinsicht / Widerspruch gegen Prüfungsergebnisse

Klausureinsichten können i.d.R. im Prüfungsamt vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Klausuren zwar zumeist schnell, aber nicht sofort nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse im Löwenportal im Prüfungsamt vorliegen.
Elektronische Klausuren können i.d.R. nur bei den Prüfern direkt eingesehen werden, da diese nicht an das Prüfungsamt übermittelt werden.
Anträge auf Klausureinsicht bei Importmodulen (Chemie, Physik) sind dort zu stellen, da die Prüfungsunterlagen in den entsprechenden Prüfungsämtern verbleiben (traditionelle Ausnahme: Biochemie).

Es ist ein Antrag auf Prüfungseinsicht zu stellen (s. Formulare), wobei es v.a. um die Dokumentation geht, so dass Sie ihn einfach mitbringen können (Klausureinsicht ist zu den angegebenen Sprechzeiten möglich).

Notizen dürfen Sie sich bei der Einsichtnahme nicht machen (damit Sie nicht in den Verdacht geraten, nachträglich noch etwas der Klausur hinzuzufügen), auch Abfotografieren o.ä. ist nicht gestattet (um das Weiterverbreiten der Prüfungsaufgaben einzudämmen).

Sollten Sie mit dem Prüfungsergebnis aufgrund der nachgewiesenen Leistungen nicht einverstanden sein, so ist zunächst der Prüfer/die Prüferin zu kontaktieren. Sollte hier keine Klärung möglich sein, können Sie schriftlich Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis beim Prüfungsausschuss einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (i.d.R. Verbuchung im Löwenportal).
Bitte beachten Sie auch die RStPO: "bestandene Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen können nicht wiederholt werden."

Aufbewahrungsfristen für Unterlagen (Aktenordnung)

Gemäß der Aktenordnung der MLU (https://www.verwaltung.uni-halle.de/KANZLER/ZGST/ABL/2009/09_06_17.pdf) in Verbindung mit der 1. (https://www.verwaltung.uni-halle.de/KANZLER/ZGST/ABL/2010/10_09_16.pdf) und 2. (https://www.verwaltung.uni-halle.de/KANZLER/ZGST/ABL/2023/23_03_15.pdf) Änderungsordnung betragen die Aufbewahrungsfristen

  • 1 Jahr für Studienleistungen und Modulvorleistungen
  • 3 Jahre für benotete Prüfungsleistungen
  • 5 Jahre für Abschlussarbeiten
  • 30 Jahre für Prüfungsakten (ohne Abschlussarbeiten und benotete Prüfungsleistungen)

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